Mail des Kreis Steinfurt vom 29. April 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielfach erreichen uns Anfragen, wann Schulen wieder öffnen dürfen.
Hierzu möchten wir Ihnen unser Verständnis der Regelungen erläutern (§ 28 b Abs 2 und 3 Infektionsschutzgesetz und § 1 Abs. 14 Coronabetreuungsverordnung):
Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Steinfurt den Schwellenwert von 165 unterschreitet, würde nach der Bundesregelung dem übernächsten Tag die Schule starten können. Aufgrund der ergänzenden Landesregelung in NRW endet die Untersagung schulischer Nutzungen aber erst mit Beginn des darauf folgenden Montags. Erst an diesem Montag startet also wieder der Wechselunterricht.
Das heißt, wenn die Inzidenz von Montag bis Freitag unter 165 liegt, tritt zu Beginn des Montags der Distanzunterricht außer Kraft. Der Samstag ist ein Werktag. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit. Liegt also die Inzidenz am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Montag unter 165, tritt am darauffolgenden Montag der Distanzunterricht außer Kraft. Auf jeden Fall muss es eine Allgemeinverfügung des Landes geben, in der für den Kreis Steinfurt der Wechselunterricht zu einem Termin wieder genehmigt wird. Erst, wenn diese vorliegt, werden wir uns offiziell mit einem Starttermin bei Ihnen melden können.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Sonja Bruns
Kreis Steinfurt